"Hortlücke" weiter geschlossen: Koalition weitet Hortbetreuung auf die 5. und 6. Klasse aus

10.06.2012: Die Betreuung für behinderte Kinder und Jugendliche wird erstmals verlässlich und dauerhaft sichergestellt.

Im kommenden Schuljahr wird es erstmals für Schülerinnen und Schüler,die in die 5. Klasse kommen, eine umfassende Hortbetreuung an der Grundschule geben. Die Koalition hat bei den Beratungen des Gestzes im Abgeordnetenhaus durchgesetzt, dass dazu auch eine Ferienbetreuung für die Kinder gehört, deren Eltern einen besonderen Bedarf geltend machen. Der besondere Bedarf wird nach den gleichen Kriterien ermittelt werden, die bisher für die Betreuung in den Klassen 5 und 6 galten. Bei der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses hat die Koalition eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfes des Senats eingebracht. Damit schließt die SPD-geführte Koaliton die so genannte Betreuungslücke in der 5. und 6. Klasse, die durch den zunehmenden Ganztagsbetrieb in den Sekundarschulen entstanden war. Ab dem nächsten Schuljahr Schultagen werden ca. 40.000 Schüler zusätzlich von diesem Angebot profitieren.

Außerdem haben die Koalitionsfraktionen durchgesetzt, dass die Betreuung für ältere behinderte Schüler ausgeweitet wird. Ab der Jahrgangsstufe 7 haben Jugendliche mit Behinderungen einen Anspruch auf kostenfreie Betreuung bis 16.00 Uhr und zusätzlich die Möglichkeit, Betreuungsangebote bis 18 Uhr hinzuzubuchen. Auch für diese Gruppe wird es ein modular buchbares Ferienangebot geben.

Diese beiden wichtigen Ergänzungen des Gesetzesentwurfs sind durch die Einstellung von zusätzlich 3,5 Millionen Euro pro Schuljahr in den Bildungshaushalt ausfinanziert. Damit unterstreicht die Koalition, wie wichtig ihr der weitere Ausbau der Ganztagsbetreuung und damit die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Berlin sind.

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